Zuständigkeitsfinder

Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen, usw.

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

An die Geschäftsstelle der Kulturstiftung.

Geschäftsstelle Kulturstiftung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.

  • Projektkonzept,
  • Kosten- und Finanzierungsplan.

Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

  • Gesetz zur Umwandlung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein in eine Stiftung des öffentlichen Rechts (KStiftSHUmwdlG SH),
  • Satzung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein (Satzung Kulturstiftung SH).

KStiftSHUmwdlG SH

Satzung Kulturstiftung SH

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein.

Kulturstiftung Schleswig-Holstein

Ansprechpartner

Ministerium für Justiz und Gesundheit

Lorentzendamm 35
24103 Kiel
Tel:+49 431 988-0 Fax:+49 431 988-3870 E-Mail:Poststelle(at)jumi.landsh.de Web:www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/II/ii_node.html

Postanschrift:

Postfach 7145
24171 Kiel


Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein


Öffnungszeiten und Kontakt der Stadtverwaltung

Montag, Dienstag, Mittwoch  08.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag   15.00 - 19.00 Uhr
Freitag  08.30 - 13.00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass das Einwohnermeldeamt  und Services Soziales nur nach vorheriger Terminvereinbarung (online) erreichbar sind.

 

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Donnerstag 08.00 -19.00 Uhr
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Rathausplatz 3-5
22880 Wedel

Tel: +49 4103 707-0
Fax: +49 4103 707-300

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